Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-09-12
Produktidentifikator
NEUKADUR PUR 2 Reiniger
CAS-Nr.
106-65-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU12 Herstellung von Kunststoffprodukten, einschließlich Compoundierung und Konversion
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Suter Kunststoffe AG
E-Mail-Addresse
info@swiss-composite.ch
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *