Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-666-8/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
50-100%
EC/CAS
220-666-8/9046-10-0
Name der Chemikalie
Poly(propyleneglycol)diamine
Konzentration
10-25%
Allgemeine Information
Version
1,20
Überarbeitet am
2023-12-19
Produktidentifikator
Härter LT (früher R&G EPH 161)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Epoxidharzhärter
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Suter Kunststoffe AG
E-Mail-Addresse
info@swiss-composite.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H312, H314, H317, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H312
Harmful if swallowed or in contact with skin
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Reaktionsprodukt von Propan-1,2-diol, propoxyliert durch Aminierung der terminalen Hydroxylgruppe 3,6-Diazaoctanethylendiamin; Triethylentetramin
Gefahrenhinweise
H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Acute Tox. 4; H302 Acute Tox. 4; H312 Skin Corr. 1B; H314 Eye Dam. 1; H318 Skin Sens. 1; H317 Aquatic Chronic 3; H412 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.