Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
618-561-0/9046-10-0
Name der Chemikalie
Poly(propyleneglycol)diamine
Konzentration
50-100%
EC/CAS
220-666-8/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
25-50%
EC/CAS
213-048-4/919-30-2
Name der Chemikalie
3-aminopropyltriethoxysilane
Konzentration
3%
Allgemeine Information
Version
1,04
Überarbeitet am
2024-10-28
Produktidentifikator
Härter GL 2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Epoxidharzhärter
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Suter Kunststoffe AG
E-Mail-Addresse
info@swiss-composite.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Polyoxypropylenediamine 3-Aminopropyltriethoxysilan
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P305+P354+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Corr. 1B; H314 Eye Dam. 1; H318 Skin Sens. 1; H317 Aquatic Chronic 3; H412 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.