Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
219-371-7/2425-79-8
Name der Chemikalie
1,4-butanediol bis(2,3-epoxypropyl)ether
Konzentration
072-00-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-05
Produktidentifikator
EPIKOTE (TM) Resin MGS LR 940
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Suter Kunststoffe AG
E-Mail-Addresse
info@swiss-composite.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr./Irrit. 2 H315 Eye Dam./Irrit. 1 H318 Skin Sens. 1 H317 Aquatic Chronic 2 H411 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
Klassifizierungen
Xi, R36/38 R43 N, R51/53
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Nicht anwendbar.
Gesundheitsrisiken
Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Umweltgefahren
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bisphenol-F-Epichlorhydrinharze MG <= 700 1,4-Bis(2,3-epoxypropoxy)butan
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.