Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
91722-69-9
Name der Chemikalie
Lavandula hybrida oil/extract
Konzentration
N/A
EC/CAS
294-470-6
Name der Chemikalie
Lavandula hybrida oil/extract
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-19
Produktidentifikator
Hunde-, Katzen- und Marder-Stopp
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)173/919-6381
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Superol GmbH
E-Mail-Addresse
info@superol.de, i.bross@superol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P264 Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Besondere Kennzeichnung Hinweistext für Etiketten: Enthält Allium Sativum-Pulver
Enthält
Lavandula Hybrida Extrakt < 1% Registriernummer nach Biozid-Meldeverordnung: N-68894 Produktart 19: Repellentien und Lockmittel Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
2.3 Sonstige Gefahren
Nach Einatmen von Staub kann es zu Reizungen der Atemwege kommen. Längeres Einatmen kann bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes zu irreversiblen Lungenschäden (Silikose) führen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. ABSCHNITT