Allgemeine Information
Version
3.1 ersetzt Version 3.0
Überarbeitet am
2023-10-04
Produktidentifikator
Kashi
NOTRUFNUMMERN:
0551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SUMI AGRO LTD
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@sumiagro.com
GHS-Informationen
Signalwort
Entfällt
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
•
Signalwort
Entfällt
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Freie Aminosäuren und ungebundenen (freien) Stickstoffmoleküle pflanzlichen Ursprungs.
Gefahrenhinweise
Entfällt, das Produkt unterliegt nicht den Einstufungskriterien.
Sicherheitshinweise
Entfällt, das Produkt unterliegt nicht den Einstufungskriterien. Empfohlen wird: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung Einzuhalten. Besondere Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln Keine besondere Kennzeichnung erforderlich
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Sonstigen Gefahren bekannt. .
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
• PBT, vPvB: Die Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT oder vPvB einzustufen sind. Das Produkt enthält keine persistente, bioakkumulierbare und toxische oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare gemäß Anhang XIII sowie endokrinschädigende Stoffe gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste, der Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission(3) oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission(4). Weitere Informationen zu toxischen Eigenschaften, siehe Abschnitt 12.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als nicht gefährlich eingestuft.