Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1313-27-5
Name der Chemikalie
Molybdenum trioxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-204-7
Name der Chemikalie
Cobalt lithium nickel oxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-20
Produktidentifikator
Molybdenum(VI) oxide, 99.5+%
CAS-Nr.
1313-27-5
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Strem Chemicals, Inc
E-Mail-Addresse
info@strem.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
d ~ GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. d ~ GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
d ~ d ~ GHS07 GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Molybdaentrioxid
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar