Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
98-54-4
Name der Chemikalie
4-tert-Butylphenol (2018/1480)
Konzentration
N/A
EC/CAS
25513-64-8
Name der Chemikalie
mixture of (35-45 % w/w) 1,6-diamino-2,2,4-trimethylhexane and (55-65 % w/w)1,6-diamino-2,4,4-trimethylhexane
Konzentration
N/A
EC/CAS
1477-55-0
Name der Chemikalie
1,3-benzenedimethanamine
Konzentration
N/A
EC/CAS
100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-679-0
Name der Chemikalie
4-tert-Butylphenol (2018/1480)
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-859-9
Name der Chemikalie
Benzyl alcohol (38)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-15
Produktidentifikator
vdw 855 Fugenmörtel Komponente B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
(Zubereitung) und Verwendungen,
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird
NOTRUFNUMMERN:
Notrufnummer der Herstellerin
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Strassenbaumaterial AG STRAG
E-Mail-Addresse
info@strag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H317, H332, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Zubereitung)
EU-Klassifizierung
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Akute Toxizität, Kategorie 4, oral; H302 Akute Toxizität, Kategorie 4, inhalativ; H332 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; H314 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Sensibilisierung durch Hautkontakt (Kategorie 1), H317 Gewässergefährdend chronisch, Kategorie 3, H412
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Der volle Wortlaut der aufgeführten H-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden. (H-Sätze) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Der volle Wortlaut der aufgeführten H-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.
Wichtigste Gefahren
Siehe auch Abschnitte 9 bis12 dieses Sicherheitsdatenblatts. -
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P-Sätze) P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht ausserhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P321 Besondere Behandlung: mit Polyethylenglykol 400 (z.B. Lutrol) spülen und anschliessend viel Seife und Wasser waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder –ausschlag Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe zuziehen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. - P501 Inhalt/Behälter einer Sonderabfallentsorgung zuführen. Gefahrenbestimmende Komponenten zur 2,2,4-Trimethylhexan-1,6-diamin, 1,3-Benzoldimethanamin, Etikettierung Trimethylhexan-1,6-diamin, Phenol styrolisiert
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB.