Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-579-1/64-18-6
Name der Chemikalie
Formic acid
Konzentration
50-<75
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2026-05-26
Produktidentifikator
Ameisensäure 73% techn
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
STOCKMEIER Chemie GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sds@stockmeier.com, info@stockmeier.com, verkauf@bassermann.de, office@hds-chemie.at, info@kemtan.ch, info@stockmeierchemicalsbelux.com, info@stockmeier.nl, zamowienia@stockmeier.pl, tecnico-calidad@stockmeier.es, office@wigachem.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H302+H332, H314, H318, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Enthält
Ameisensäure
Gefahrenhinweise
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe tragen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P260 - Aerosol, Dampf, Nebel nicht einatmen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Ameisensäure (64-18-6) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Ameisensäure (64-18-6) XIII nicht erfüllen Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente Stoffe sind nicht aufgrund endokrin wirkender Ameisensäure (64-18-6) Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden.