Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
919-30-2
Name der Chemikalie
3-aminopropyltriethoxysilane
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-08-30
Produktidentifikator
StoSeal P 305
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Grundierung oder Gemischs und
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sto Ges. m.b.H
E-Mail-Addresse
p.hammerschmitt@sto.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H315, H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kategorie 2 Reizwirkung auf die Haut, H315: Verursacht Hautreizungen. Kategorie 2 Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Hautkontakt, Kategorie 1
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-Aminopropyltriethoxysilan
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.