Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-666-8/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
≥0,25-<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-11
Produktidentifikator
StoPox WB 50 Komp. A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtungsstoff oder Gemischs und
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute
NOTRUFNUMMERN:
Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sto Ges. m.b.H
E-Mail-Addresse
p.hammerschmitt@sto.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung, H318: Verursacht schwere Augenschäden. Kategorie 1 Sensibilisierung durch H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Hautkontakt, Kategorie 1
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Verhütung
P261 Einatmen von Dampf vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Epoxy-Amin-Addukt Fettsäure, C 18-unges., Dimere, Reaktionsprodukte aus Polyethylen- Polyamine Amine, Polyethylenpoly-, Tetraethylenpentaminfraktion 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.