Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-06-26
Produktidentifikator
StoJet PIH 100 Komponente B ARCHIV
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Injektionsharz oder Gemischs und
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute Empfohlene Keine Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sto AG
E-Mail-Addresse
infoservice@stoeu.com, p.hammerschmitt@stoeu.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG, 1999/45/EG) 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kategorie Gesundheitsschädlich
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich Reizend
R-Sätze
R20, R48/20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen., Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kategorie Krebserzeugende Stoffe Kategorie 3 R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kategorie Sensibilisierend R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kategorie Reizend R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kategorie Umweltgefährlich R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG)
Gefahrenpiktogramme
Gesundheit sschädlich
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S23 Dampf/ Aerosol nicht einatmen. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe
Enthält
Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Basis der Stoffrichtlinie 67/548/EWG und des Berechnungsverfahrens der EG-Richtlinie 1999/45/EG in der letztgültigen Fassung.