Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
15-25%
EC/CAS
207-838-8/68411-30-3
Name der Chemikalie
Benzenesulfonic acid,C10-13-alkyl derivs., sodium salts
Konzentration
1-5%
EC/CAS
239-707-6/1344-09-8
Name der Chemikalie
Silicic acid, sodium salt
Konzentration
1-3%
Allgemeine Information
Version
1,00
Überarbeitet am
2026-09-17
Produktidentifikator
Velvet Vollwaschpulver Basic
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
und Verwendungen , von denen
NOTRUFNUMMERN:
49 (0) 3443 / 33 987- 61
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
STERN-Waschmittel GmbH
E-Mail-Addresse
vertrieb@sternwaschmittel.de, labor@sternwaschmittel.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 1 . Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2 . 3 . Sonstige Gefahren Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Irrit. 2; H315 Eye Irrit. 2; H319 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.