Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
15%-30% <2%
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
2.5%-5% 1%-2.5%
Allgemeine Information
Version
3 (Ersetzt Vorversionen: 2
Überarbeitet am
2021-11-17
Produktidentifikator
MayaSiphon
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Steinfels Swiss
E-Mail-Addresse
info@steinfels-swiss.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss Verordnung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1A, H314
Weitere Informationen
Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in
2.2. Kennzeichnungselemente
C
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280: Schutzhandschuhe, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN Mund ausspülen KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.
Weitere Informationen
Keine.
Produkt definition
Natriumhydroxid, CAS-Nr. 1310-73-2, EG-Nr. 215-185-5 2-Amino-ethanol; Ethanolamin, CAS-Nr. 141-43-5, EG-Nr. 205- 483-3
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1A, H314 (EG) Nr. 1272/2008 Weitere Angaben Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in Abschnitt 16.