Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7789-00-6
Name der Chemikalie
Potassium chromate
Konzentration
N/A
EC/CAS
232-140-5
Name der Chemikalie
Kaliumchromat
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-10-07
Produktidentifikator
Kaliumchromatlösung 5% reinst
CAS-Nr.
7789-00-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemische Analytik Laborchemikalien
NOTRUFNUMMERN:
+49 271 382035 (Während der normalen Geschäftszeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Steiner GmbH
E-Mail-Addresse
info@steiner-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H340, H350i, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
d ~ GHS08 Gesundheitsgefahr Muta. 1B H340 Kann genetische Defekte verursachen. Carc. 1B H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. d ~ GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. d ~ GHS07 Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender Nur für gewerbliche Anwender.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
d ~ d ~ d ~ GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumchromat
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H340 Kann genetische Defekte verursachen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar