Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
415-130-7/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,05-0,1%
Allgemeine Information
Version
1,3
Überarbeitet am
2023-09-12
Produktidentifikator
CYCLONE CS - Lambda-Cyhalothrin 100 g/l CS
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)40 5330833-0, +49 (0)6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
STEFES GmbH
E-Mail-Addresse
info@stefes.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H330, H334, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Lambda-Cyhalothrin 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2-Benzisothiazolin-3-on
Gefahrenhinweise
H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält
1 % Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Acute Tox. 2; H330 Acute Tox. 4; H302 Resp. Sens. 1; H334 Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.