Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
126535-15-7
Name der Chemikalie
Triflusulfuron-methyl (2015/1221); Methyl 2-({[4-(dimethylamino)-6-(2,2,2-trifluorethoxy)-1,3,5-triazin-2-yl]carbamoyl}sulfamoyl)-3-methylbenzoat
Konzentration
50%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-06-12
Produktidentifikator
Debut
CAS-Nr.
126535-15-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei · Produktkategorie PC27 Pflanzenschutzmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Stähler Suisse SA
E-Mail-Addresse
info@staehler.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H351, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H351
Suspected of causing cancer
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. GHS09 Umwelt Aqu. akut 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aqu. chron. 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS09
Signalwort
Achtung (Fortsetzung auf Seite 2) CH
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Triflusulfuron-methyl
Gefahrenhinweise
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar