Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
35-45%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-22
Produktidentifikator
CheckMate Puffer LB/EA
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei · Produktkategorie PC27 Pflanzenschutzmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Stähler Suisse SA
E-Mail-Addresse
info@staehler.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H223, H229, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H223
Flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Entz. Aerosol 2 H223-H229 Entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. GHS07 Augenreiz. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Aqu. chron. 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
E,Z)-7,9-Dodecadienyl Acetate (Z)-9-Dodecenyl Acetate
Gefahrenhinweise
H223-H229 Entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Weitere Informationen
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar