Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-28
Produktidentifikator
Kavitan PRO (powder)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Professionelle Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
SpofaDental a.s
Herstellername
SpofaDental a.s
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SpofaDental a.s
E-Mail-Addresse
safety@kerrhawe.com - tel. 00-800-41-050-505 (08.00-17.00)
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315 Eye Irrit. 2 H319
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (EU-Verordnung 1272/2008, Artikel 1, Absatz 5d) Für dieses Produkt ist gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/…/waschen. P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Weitere Informationen
Das Produkt wird als Medizinprodukt betrachtet und unterliegt daher nicht der
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die : Staub kann schmerzhafte Augenreizung und Tränenfluss verursachen. Entstehender
Klassifizierungen
Produktstaub kann bei übermäßiger inhalativer Exposition Atemwegsreizungen verursachen. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.