Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-02-20
Produktidentifikator
Feinputz CS I
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Trockenmörtel zum Anmischen mit Wasser und anschließender Verwendung als Putzmörtel zum Verputzen von Wänden und Decken
NOTRUFNUMMERN:
Mainz (GIZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Spenner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@spenner-zement.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Einstufung im Hinblick auf die haut- und augenreizende Wirkung basiert auf den Er- gebnissen von Tierversuchen [siehe Abschn. 16 Abs. c) Literaturangaben (4), (11) und (12)] und geht von einem in der Praxis üblichen Wasser/Feststoff-Wert von 0,4 bis 0,6 sowie einem Quarzfeinstaubgehalt (RCS) < 1 M.-% aus.
Gefahrenkategorien
hautreizend Kategorie 2 (Skin Irrit. 2) schwer augenschädigend Kategorie 1 (Eye Dam. 1)
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Hautschäden. H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden
2.2. Kennzeichnungselemente
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+ BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: P338+P315 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352+ BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit P332+P313 viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Weitere Informationen
Bei sachgerechter trockener Lagerung für mindestens 6 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt. Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zementes. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerungsdauer.