Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-589-1/97-53-0
Name der Chemikalie
eugenol
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-05-20
Produktidentifikator
Super EBA Flüssigkeit
CAS-Nr.
97-53-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkomponente des Super EBA Zements
Hersteller / Lieferant
SPEIKO-Dr.Speier GmbH
Herstellername
Harry J. Bosworth Company
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SPEIKO-Dr.Speier GmbH
E-Mail-Addresse
info@speiko.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Medizinprodukte sind nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne Chemikaliengesetz (ChemG §2 (1) 2a) und (EG) Nr. 1272/2008 (Artikel 1 (5) d)) · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Eugenol
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar (Fortsetzung von Seite 1)
vPvB
Nicht anwendbar