Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-663-8/67-66-3
Name der Chemikalie
Chloroform
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-07-26
Produktidentifikator
Speikoform
CAS-Nr.
67-66-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemikalie
NOTRUFNUMMERN:
+49/30/30686 700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SPEIKO-Dr.Speier GmbH
E-Mail-Addresse
info@speiko.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H331, H336, H351, H361d, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS06, GHS08 GHS06, GHS08
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Trichlormethan (Fortsetzung von Seite 1) Trichlormethan
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H331 Giftig bei Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Hohe Dampfkonzentrationen können Bewußtlosigkeit bewirken. Wiederholte und längere Exposition mit der Substanz kann Leberschäden auslösen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar