Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
8,5%
Allgemeine Information
Version
2 (ersetzt Version 1
Überarbeitet am
2024-06-12
Produktidentifikator
Speikocopal
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kavitätenlack
NOTRUFNUMMERN:
+49/30/30686 700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SPEIKO-Dr.Speier GmbH
E-Mail-Addresse
info@speiko.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H224, H302, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H224
Extremely flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Medizinprodukte sind nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne Chemikaliengesetz (ChemG §2 (1) 2a) und (EG) Nr.
Gefahrenpiktogramme
GHS02, GHS07, GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Diethylether
Gefahrenhinweise
H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-] Geräte verwenden. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 1 H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.