Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-449-8/2768-02-7
Name der Chemikalie
Trimethoxyvinylsilane
Konzentration
≥0,1
EC/CAS
483-270-6/54068-28-9
Name der Chemikalie
Dioctylbis(pentane-2,4-dionato-O,O')tin
Konzentration
≥0,1
Allgemeine Information
Version
6.0
Überarbeitet am
2022-03-22
Produktidentifikator
Soudaseal Struktur
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung durch Verbraucher,Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Soudal N.V
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Soudal N.V
E-Mail-Addresse
sds@soudal.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH212 - Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. (Mit Ausnahme von schwarz / braun / transparentem Produkt).
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht nicht den PBT und vPvB Einstufungskriterien Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente trimethoxyvinylsilan (2768-02-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidyl)sebacat (52829-07- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 9) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn (54068-28-9) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken.