Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
≥25
EC/CAS
287-477-0/85535-85-9
Name der Chemikalie
Alkanes, C14-17, chloro
Konzentration
≥10
EC/CAS
200-857-2/75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
≥10
Allgemeine Information
Version
2.1
Überarbeitet am
2022-10-18
Produktidentifikator
Brunnenschaum
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Soudal N.V
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Soudal N.V
E-Mail-Addresse
sds@soudal.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H317, H319, H334, H335, H351, H362, H373, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Enthält
Polymethylenpolyphenylisocyanat; Chloralkane, C14-17, PBT und vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Dimethylether (115-10-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Komponente Propan (74-98-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Isobutan (75-28-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Polymethylenpolyphenylisocyanat (9016-87-9) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Chloralkane, C14-17, (85535-85-9) Dieser Stoff erfüllt die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente Chloralkane, C14-17, (85535-85-9) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
Gefahrenhinweise
H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H362 - Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H413 - Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen. P501 - Behälter, Inhalt einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Weitere Informationen
Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen. Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden. Das Produkt bei ungenügender Lüftung nicht verwenden oder Schutzmaske mit geeignetem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen. Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aerosol, Kategorie 1 H222;H229 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie, Wirkungen auf/über H362 Laktation Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H335 Kategorie 3, Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), H373 Kategorie 2 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 4 H413 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Instabil, explosiv. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Extrem entzündbares Aerosol. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann für Wasserorganismen schädlich