Brake Cleaner

Soudal N.V

Überarbeitet am : 2022-03-10

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GHS02 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 4
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

203-448-7/106-97-8

Name der Chemikalie

n-Butan, enthält  0,1% Butadien

Konzentration

≥10-<25 ≥10

EC/CAS

204-696-9/124-38-9

Name der Chemikalie

Carbon dioxide CO2

Konzentration

≥5

EC/CAS

203-777-6/110-54-3

Name der Chemikalie

n-Hexan (790/2009)

Konzentration

≥0.1-<1

EC/CAS

203-806-2/110-82-7

Name der Chemikalie

Cyclohexane

Konzentration

≥0.1-<1

Allgemeine Information

Version

5.0

Überarbeitet am

2022-03-10

Produktidentifikator

Brake Cleaner

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Für die Allgemeinheit bestimmt

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 GHS09 M004 M009 M010 T017 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Soudal N.V

E-Mail-Addresse

sds@soudal.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H222, H229, H315, H336, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H222

Extremely flammable aerosol

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS07 GHS09

Signalwort

Gefahr

Enthält

Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycliker; Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5 % n-Hexan; n-Hexan

Gefahrenhinweise

H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 - Verursacht Hautreizungen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C, 122 °F aussetzen. P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Weitere Informationen

Dieses Produkt darf bei unzureichender Lüftung nicht verarbeitet werden. Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Produkt entspricht nicht den PBT und vPvB Einstufungskriterien Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Cyclohexan (110-82-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. n-Hexan (110-54-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Kohlendioxid (124-38-9) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Butan (106-97-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Propan (74-98-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aerosol, Kategorie 1 H222;H229 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H336 betäubende Wirkungen Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Extrem entzündbares Aerosol. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Verursacht Hautreizungen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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