Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
9032-42-2
Name der Chemikalie
hydroxyethylmethylcellulose
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-08
Produktidentifikator
SOPRO"S No. 1 SILVER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebemörtel Nicht empfohlene Verwendungen ==
Hersteller / Lieferant
SOPRO BAUCHEMIE GmbH
NOTRUFNUMMERN:
SOPRO BAUCHEMIE GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SOPRO BAUCHEMIE GmbH
E-Mail-Addresse
safetydatasheet@sopro.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Verordnung 1272/2008/EG: Gefahr, Eye Dam. 1, Verursacht schwere Augenschäden.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Sonderbestimmungen
Keine
Enthält
Portland Zement, Cr(VI) <2ppm P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
vPvB
Keine
PBT
Keine
Andere Gefahren
Keine weiteren Risiken Der längere Kontakt und/oder die massive Inhalation von alveolengängigem kristallinen Siliziumdioxid (mittlerer Durchmesser <10 Mikron, laut ACGIH) kann eine Lungenfibrose verursachen, die allgemein als Silikose bekannt ist. Bei Personen, die an Silikose leiden, wurde ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko festgestellt. Die kristalline Kieselsäure kann Schädigungen der Hornhaut der Augen verursachen. Siehe Paragraph 11 Zusatzinformation bezüglich Siliziumkristall