Ketac Conditioner (37460, 37461, 37470, 37471)

Solventum Germany GmbH

Überarbeitet am : 2026-05-12

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-791-2/7732-18-5

Name der Chemikalie

Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O

Konzentration

70-

Allgemeine Information

Version

1.01

Überarbeitet am

2026-05-12

Produktidentifikator

Ketac Conditioner (37460, 37461, 37470, 37471)

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Medizinprodukt; Gebrauchsinformation beachten

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung durch nicht geschultes zahnmedizinisches Personal und/oder nicht zugelassene Anwendungsgebiete

Hersteller / Lieferant

Sicherheitsinformationsblattes für Medizinprodukte

NOTRUFNUMMERN:

1-800-424-9300, 1-703-527-3887

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

M004

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Solventum Germany GmbH

E-Mail-Addresse

psops_supportteam@solventum.com

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H412

Harmful to aquatic life with long lasting effects

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenhinweise

(H-Sätze) H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

2.3 Sonstige Gefahren

Informationen zu Gefahren und zum sicheren Umgang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in diesem Dokument. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Ein ähnliches Gemisch wurde auf Augenschädigung/-reizung getestet, und die Testergebnisse erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung. Ein ähnliches Gemisch wurde hinsichtlich der Ätz-/Reizwirkung auf die Haut getestet, und die Testergebnisse erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung. Dieses Produkt ist ein Medizinprodukt gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD) bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), das invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird. Es ist daher von den Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP, Artikel 1, Absatz 5) ausgenommen. Obwohl nicht erforderlich sind im Folgenden die Einstufung sowie die Informationen zur Kennzeichnung angegeben. Einstufung: Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 - Aquatic Chronic 3; H412 Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft. Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Nicht anwendbar. Gefahrenhinweise (H-Sätze): H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.3. Sonstige Gefahren Informationen zu Gefahren und zum sicheren Umgang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in diesem Dokument. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Wasser CAS-Nr. 7732-18-5 70 - Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung EG-Nr. 231-791-2 80 (EG) Nr. 1272/2008 Polymere Säure CAS-Nr. 9003-01-4 20 - Aquatic Chronic 3, H412 30 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Für Informationen zu den Grenzwerten für die Exposition von Inhaltsstoffen am Arbeitsplatz oder zum PBT- oder vPvB- Status siehe Abschnitte 8 und 12 dieses Sicherheitsinformationsblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Unwohl sein, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltenden Anzeichen / Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen.

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