Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
8028-48-6
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
232-433-8
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-15
Produktidentifikator
CHARLY Fleckenentferner Spezial
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezialfleckenentferner für wasserunlösliche Flecken
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)621-53814-0 (nur während Geschäftszeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SOLUTION Glöckner Vertriebs-GmbH
E-Mail-Addresse
info@solution-gloeckner.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H317, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne dieser VO
Gefahrenhinweise
Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 H226 Sensibilisierung durch Kategorie 1 H317 Hautkontakt Chronische aquatische Kategorie 2 H411 Toxizität 2.1.2 Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG (DPD) Diese Zubereitung ist gem. Richtlinie 1999/45/EG als gefährlich eingestuft H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Umweltgefährlich (R-Sätze) R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/R53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben.
Gefahrenpiktogramme
kategorie GHS02 GHS07 GHS09 N
R-Sätze
Sensibilisierend R43 N Umweltgefährlich R51/53
Weitere Informationen
Voller Wortlaut der R-Sätze, Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in Abschnitt 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken. Offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261: Einatmen von Dampf/ Aerosol vermeiden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353: Bei Berührung mit der Hau (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P370 + P378: Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden. Kennzeichnung gem. Richtlinie 1999/45/EG (DPD)
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtschutz tragen. S61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Weitere Kennzeichnungselemente
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Orange, süß, Extrakt Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Duftstoffe D-LIMONENE
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.