Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-673-0/7681-57-4
Name der Chemikalie
Sodium metabisulfite
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
1.5
Überarbeitet am
2025-07-30
Produktidentifikator
Sodium bisulfite
1.2 Chemische Bezeichnung:
Dinatriumdisulfit; Natrium metabisulfitNatriummetabisulfit
CAS-Nr.
7681-57-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1-303-389-1414
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Solstice Specialty Chemicals
E-Mail-Addresse
SafetyDataSheet@solstice.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann Reizung des Atemtrakts verursachen. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Das Produkt enthält keine persistenten, mobilen und toxischen Substanzen (PMT/vPvM) in Mengen von 0,1 % oder mehr.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität Kategorie 4 - Oral H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.