Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
>=85%- -<2% -<2%
Allgemeine Information
Version
1.6
Überarbeitet am
2025-07-30
Produktidentifikator
Potassium hydroxide
1.2 Chemische Bezeichnung:
Kaliumhydroxid; Ätzkali; Kalilauge
CAS-Nr.
1310-58-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1-303-389-1414
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Solstice Specialty Chemicals
E-Mail-Addresse
SafetyDataSheet@solstice.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Stark ätzend und gewebezerstörend. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Korrosiv auf Metalle Kategorie 1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Akute Toxizität Kategorie 4 - Oral H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.