Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-697-4/25988-97-0
Name der Chemikalie
Polymer of N-Methylmethanamine (EINECS 204-697-4) with (chloromethyl) oxirane (EINECS 203-439-8)/Polymeric quaternary ammonium chloride
Konzentration
>=15-<25
EC/CAS
203-439-8)/Polymeric/2809-21-4
Name der Chemikalie
(1-Hydroxyethylidene-diphosphonic acid) and its salts
Konzentration
>=3-<5
EC/CAS
220-552-8
Name der Chemikalie
(1-Hydroxyethylidene-diphosphonic acid) and its salts
Konzentration
>=3-<5
Allgemeine Information
Version
1.3
Überarbeitet am
2024-06-10
Produktidentifikator
HTH WINTERPROTECT
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1235 239 670, +44 (0)1235 239 671, +41 44 251 51 51, +33 (0)2 47 23 43 00
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Solenis Switzerland GmbH
E-Mail-Addresse
EHSProductSafetyTeam@solenis.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Langfristig (chronisch) H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 2 langfristiger Wirkung.