Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
244-445-0/21564-17-0
Name der Chemikalie
(Benzothiazol-2-ylthio)methyl thiocyanate
Konzentration
>=25-<40
EC/CAS
234-232-0/10605-21-7
Name der Chemikalie
Carbendazim (ISO); Methylbenzimidazol- 2-ylcarbamat (2021/849)
Konzentration
>=15-<25
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2020-12-07
Produktidentifikator
Spectrum RX8866
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industriechemikalie
NOTRUFNUMMERN:
+1-302-502-0991, 0 30-1 92 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Solenis oder seine Tochtergesellschaften
E-Mail-Addresse
EHSProductSafetyTeam@solenis.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H340, H360, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H340 Kann genetische Defekte verursachen. H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.
Antwort
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
(Benzothiazol-2-ylthio)methylthiocyanat Carbendazim (ISO)
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Hautkontakt, H317: Kann allergische Hautreaktionen Kategorie 1 verursachen. Keimzell-Mutagenität, Kategorie 1B H340: Kann genetische Defekte verursachen. Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Langfristig (chronisch) H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 1 langfristiger Wirkung.