Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-143-0/52-51-7
Name der Chemikalie
Bronopol
Konzentration
>=15-<20
Allgemeine Information
Version
1.1
Überarbeitet am
2020-12-09
Produktidentifikator
Spectrum RX7811
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schleimbekämpfungsmittel Produktionshilfsmittel für den Einsatz in der Zellstoff- und Papierindustrie
NOTRUFNUMMERN:
+1-302-502-0991, +431 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Solenis oder seine Tochtergesellschaften
E-Mail-Addresse
EHSProductSafetyTeam@solenis.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H315, H318, H335, H400, H410, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bronopol (INN)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Langfristig (chronisch) H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 3 langfristiger Wirkung.