Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2026-06-18
Produktidentifikator
DPW-1376
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasseraufbereitungschemikalie
NOTRUFNUMMERN:
+1-302-502-0991, +431 406 43 43, +31 30 247 6911
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Solenis Netherlands B.V
E-Mail-Addresse
HazardCommunication@solenis.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethoxylierte alkohole (C12-14) Alkohol, C12-18, ethoxiliert
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Langfristig (chronisch) H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 3 langfristiger Wirkung.