Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-673-0/7681-57-4
Name der Chemikalie
Sodium metabisulfite
Konzentration
>=15-<25
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
=2-<2,5
EC/CAS
10026-24-1
Name der Chemikalie
Cobalt sulfate heptahydrate
Konzentration
>=0,025-<
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2015-06-06
Produktidentifikator
Amersite 20
NOTRUFNUMMERN:
+1-859-357-3565, +41 44 251 51 51, +31 10 497 5000
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Solenis oder seine Tochtergesellschaften
E-Mail-Addresse
EHSProductSafetyTeam@solenis.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H350i, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid Kobaltsulfat, heptahydrat
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender. Keine Information verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Karzinogenität, Kategorie 1B H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Chronische aquatische Toxizität, H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit Kategorie 3 langfristiger Wirkung.