Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
471-480-0/29118-24-9
Name der Chemikalie
(E)-1,3,3,3-Tetrafluoro-1-propene
Konzentration
>=40%- <50% -54
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-12-19
Produktidentifikator
SOCOPAC 65H AEROSOL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtung Industrielle Verwendungen Gewerbliche Verwendungen Nicht empfohlene Verwendungen Keine nicht empfolene Anwendung ist bekannt
Herstellername
Socomore SASU
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59, +1-813-248-0585
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Socomore SASU
E-Mail-Addresse
ireland@socomore.com, msdsinformation-eu@socomore.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H223, H229, H336, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H223
Flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H223, H229 Entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zünd-quellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Sonderbestimmungen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Enthält
KOHLENWASSERSTOFFE, C9-C11, N-ALKANE, ISOALKANE, CYCLISCHE KOHLENWASSERSTOFFE, <2% AROMATISCHE KOHLENWASSERSTOFFE
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP): Achtung, Aerosols 2, Entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Achtung, STOT RE 2, Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Achtung, STOT SE 3, Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken