Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
>=25%- <30% -17 >=10%- <12.5% >=7%- <10%
EC/CAS
231-944-3/7779-90-0
Name der Chemikalie
Trizinc bis(orthophosphate)
Konzentration
>=0.001% -<0.1%
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
>=0.001% -<0.1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-06-16
Produktidentifikator
PCEH 100 BEIGE PB
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendungen Beschichtung
Herstellername
Socomore SASU
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59, +1-813-248-0585
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Socomore SASU
E-Mail-Addresse
ireland@socomore.com, msdsinformation-eu@socomore.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen.
Sonderbestimmungen
EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
Enthält
polyamideamine
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP): Gefahr, Eye Dam. 1, Verursacht schwere Augenschäden. Achtung, Aquatic Acute 1, Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 2, Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. DECL10: Dieses titandioxidhaltige Produkt ist nicht als krebserregend durch Inhalation eingestuft, da es die Kriterien nach Anmerkung 10 Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erfüllt.“ Anmerkung 10: Die Einstufung als „karzinogen bei Einatmen“ gilt nur für Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von <= 10 µm. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken