Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
211-694-1/687-47-8
Name der Chemikalie
Ethyl (S)-2-hydroxypropionate
Konzentration
>=70%- <80% -49
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-11-07
Produktidentifikator
DS 108
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel Reinigungsmittel Industrielle Verwendungen Nicht empfohlene Verwendungen Keine nicht empfolene Anwendung ist bekannt
Herstellername
Socomore SASU
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59, +1-813-248-0585, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Socomore SASU
E-Mail-Addresse
ireland@socomore.com, msdsinformation-eu@socomore.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zünd-quellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370+P378 Bei Brand: CO2-Feuerlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Sonderbestimmungen
Keine
Enthält
Ethyl-(S)-2-hydroxypropionat; Ethyl-L-lactat; Ethyl-(S)-lactat KOHLENWASSERSTOFFE, C11-C12, ISOALKANE, <2% AROMATISCHE KOHLENWASSERSTOFFE
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP): Achtung, Flam. Liq. 3, Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Gefahr, Eye Dam. 1, Verursacht schwere Augenschäden. Achtung, STOT SE 3, Kann die Atemwege reizen. Gefahr, Asp. Tox. 1, Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken