Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-696-9/124-38-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
>=7%- <10% -33 >=3%-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-11-07
Produktidentifikator
DIESTONE DLS AEROSOL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel Reinigungsmittel Industrielle Verwendungen Nicht empfohlene Verwendungen Keine nicht empfolene Anwendung ist bekannt
Herstellername
Socomore SASU
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59, +1-813-248-0585, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Socomore SASU
E-Mail-Addresse
ireland@socomore.com, msdsinformation-eu@socomore.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222, H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zünd-quellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P312 Bei Unwohlsein, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen.
Sonderbestimmungen
Keine
Enthält
1-Methoxy-2-propanol; Monopropylenglycolmethylether 2-Methoxy-1-methylethylacetat; 1-Methoxypropylacetat-2 KOHLENWASSERSTOFFE, C9-C11, N-ALKANE, ISOALKANE, CYCLISCHE KOHLENWASSERSTOFFE, <2% AROMATISCHE KOHLENWASSERSTOFFE
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP): Gefahr, Aerosols 1, Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Achtung, STOT SE 3, Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken