Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,005=<C<0,05
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-12-19
Produktidentifikator
Smart Magnetputz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmte Hauptverwendungskategorie Verbraucherverwendungen,Gewerbliche Nutzung,Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Smarter Surfaces
NOTRUFNUMMERN:
+353 1 412 6200 [Smarter Surfaces
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Smarter Surfaces
GHS-Informationen
Signalwort
Nicht
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlich eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Signalwort
Nicht anwendbar
Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen [ Spray- Anwendung; P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden. ]
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 1,2- Benzisothiazolin-3-on(2634-33-5)(220-120-9). Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich Sichereitsverschluss für Kinder: nicht anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis: nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung: unter normalen Umstände keine. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.