Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
52-51-7
Name der Chemikalie
Bronopol
Konzentration
N/A
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-143-0
Name der Chemikalie
Bronopol
Konzentration
N/A
EC/CAS
247-500-7
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-06-06
Produktidentifikator
Dentatec
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schleifzusatz
Hersteller / Lieferant
SIRONA Dental Systems GmbH
Herstellername
Graichen Produktions-und Vertriebs-GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SIRONA Dental Systems GmbH
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: . 2,1 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. . Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG- Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. . Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend . Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2- Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1)
R-Sätze
36/38 Reizt die Augen und die Haut. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze
24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar. *