Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-600-2/108-62-3
Name der Chemikalie
Metaldehyd (ISO); 2,4,6,8-Tetramethyl- 1,3,5,7-tetraoxacyclooctan
Konzentration
5,0%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-29
Produktidentifikator
Metarol Schneckenkorn
CAS-Nr.
108-62-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
Hersteller / Lieferant
Bayer (Schweiz) AG
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer (Schweiz) AG
E-Mail-Addresse
msds@sipcam.it
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung und Kennzeichnung nach Schweizerischer Nationaler Gesetzgebung: Das Produkt ist gemäss CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Metaldehyd GHS07 Vorsicht gefährlich
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Bayer (Schweiz) AG, Crop Science SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005. Metarol Schneckenkorn (W 6139-1) Gebinde: 10 KG 2/2 Version 1.0 Revisionsdatum Sipcam 18.09.2017 Deckblatt für die Schweiz erstellt am: 29.01.2018
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P270 Bei gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzbrille oder Visier tragen. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle in Übereinstimmung der örtlichen Vorschriften zuführen. Wiederverwendung der Verpackung verboten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN Keine Ergänzungen siehe folgende Seiten. ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Mittel und dessen Reste nicht in Gewässer gelangen lassen. Leere Gebinde gründlich reinigen und der Kehrichtabfuhr übergeben. Reste von Pflanzenbehandlungsmitteln zur Entsorgung einer Gemeinde-sammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle zurückgeben. Unbedingt Gefahren- und Sicherheitshinweise auf der Packung beachten. Sonderabfallvorschriften beachten. Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt 020108 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten. ABSCHNITT 15. VORSCHRIFTEN Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Wiederverwendung der Verpackung verboten. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.09.2017 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 18.09.2017 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens P233 Behälter dicht verschlossen halten. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Produkt definition
Handelsname: GASTROTOX 5% Artikelnummer: 3221 a Verwendung: Molluskizid Registrierungsnummer REACH Nicht anwendbar. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Spezifische Anwendung: Landwirtschaft. Verwendung des Stoffes / des Gemisches Agrochemikalien 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant: SIPCAM S.p.A. via Vittorio Veneto, 81 - 26857 Salerano s. Lambro (LO) - Italien Tel. +39 0371 5961 Fax +39 0371 71408 1.4 Notrufnummer: Emergency phone: + 39 0371 5961 (24h) msds@sipcam.it Für Giftnotrufzentralen siehe Abschnitt 16. *
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt Gefahrenpiktogramme entfällt Signalwort entfällt Gefahrenhinweise entfällt
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Staubexplosionsgefahr
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *