Red-Plant-Marker

SINTAGRO AG

Überarbeitet am : 2010-12-23

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GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

64-19-7

Name der Chemikalie

acetic acid

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

111-46-6

Name der Chemikalie

diethyleneglycol

Konzentration

N/A

EC/CAS

203-872-2

Name der Chemikalie

Diethylene glycol (DEG); 2,2′-oxydiethanol for traces level, see Annex III

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2010-12-23

Produktidentifikator

Red-Plant-Marker

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Farbstoff, ausschließlich für industrielle Verwendung Spezifikation für den industriellen/professionellen Industriell Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Lebens-/Futtermittel-Zusatzstoffe, Pharmazeutika

NOTRUFNUMMERN:

TOX INFO SUISSE: Tel. Nr. 145

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

SINTAGRO AG

E-Mail-Addresse

sintagro@sintagro.ch

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H314

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H314

Causes severe skin burns and eye damage

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

CLP]Gemische/Stoffe SDB EU > 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830, 2020/878 (Anhang II der REACH-Verordnung) Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1B H314

Gefahrenhinweise

Siehe Abschnitt 16 : H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Keine relevanten Daten verfügbar

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme

GHS05

Signalwort

Gefahr

Sicherheitshinweise

P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 - Rauch, Nebel, Aerosol, Dampf nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Andere Gefahren, die zu keiner Klassifizierung : Das Produkt ist ein Farbmittel und können Haut, Augen und / oder verschiedene Artikel zu führen färben.

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