Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
931-328-0/7440-44-0
Name der Chemikalie
Carbon black
Konzentration
>88
EC/CAS
215-181-3
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)
Konzentration
< 4
Allgemeine Information
Version
1.6
Überarbeitet am
2024-09-10
Produktidentifikator
ACO IMP 6
1.3 Synonyme:
EINECS
CAS-Nr.
7440-44-0
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488894-16-0036
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung als Adsorbens im industriellen, gewerblichen und Verbraucher Bereich
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit sind keine Verwendungen, von denen abgeraten wird, bekannt
NOTRUFNUMMERN:
+49 201 999957-57, +49 89 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Siloxa Engineering AG
E-Mail-Addresse
info@siloxa.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Da der Stoff nicht als gefährlich eingestuft ist, ist kein Gefahrzettel erforderlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Da Formaktivkohle (hohe Skelettdichte) als anorganischer Stoff angesehen wird, ist die PBT-Beurteilung nicht anwendbar. Erwärmung, starke Erwärmung, Zündquellen und Kontakt mit starken Oxidationsmitteln wie Ozon, flüssiger Sauerstoff, Chlor, Permanganat, etc. kann zu Bränden führen. Nasse Aktivkohle verbraucht Sauerstoff aus der Luft, daher können gefährlich niedrige Sauerstoffkonzentrationen auftreten. Wann immer Arbeiter einen Behälter mit Aktivkohle betreten, sollte vorher der Sauerstoffgehalt im Behälter bestimmt werden und Arbeitsabläufe für potenziell sauerstoffarme Bereiche sollten befolgt werden. Dieses Material kann unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel bei hoher Feuchtigkeit) selbsterhitzungsfähig sein. Die Aufnahme von Feuchtigkeit fördert die Selbsterhitzungstendenz. Big Bags mit Aktivkohle nicht auf einer nassen Unterlage platzieren. Verbrauchte (oder gebrauchte) Aktivkohle kann die Eigenschaften der Adsorbentien aufweisen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nicht eingestuft gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Nicht als gefährlich eingestuft gemäß Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG. Weitere Informationen Keine weiteren Informationen verfügbar. Informationen in Bezug auf besondere Gefahren für Mensch und Umwelt Es wurden keine besonderen Gefahren identifiziert.