Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-04-05
Produktidentifikator
SikaScreed -1
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zement / Mörtel
NOTRUFNUMMERN:
Tox Info Suisse
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
EHS@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktart : Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- tegorie 1 chen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H335: Kann die Atemwege reizen. ge Exposition, Kategorie 3, Atmungssys- tem
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursa- chen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan- gen.
Verhütung
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räu- men verwenden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Ge- sichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kon- taktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Wei- ter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anru- fen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
266-043-4 Zement, Portland-, Chemikalien
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind.