Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
>=0,25-<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-08
Produktidentifikator
SikaMelt ‐9636 UV
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
EHS@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktart : Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Sensibilisierung durch Einatmen, Katego- H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige rie 1 Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- tegorie 1 chen. Karzinogenität, Kategorie 2 H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursa- chen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verur- sachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Au- genschutz/ Gesichtsschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztli- chen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuzie- hen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
202-966-0 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat
Weitere Informationen
EUH204
Enthält
Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind.