Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
219-784-2/2530-83-8
Name der Chemikalie
[3-(2,3-epoxypropoxy)propyl]trimethoxy silane
Konzentration
>=3-<5
EC/CAS
203-571-6/108-31-6
Name der Chemikalie
maleic anhydride
Konzentration
<0,001 >=0,001%
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2025-11-04
Produktidentifikator
Sikalastic M 686 Komp. A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polyurethanbeschichtung
NOTRUFNUMMERN:
+41(0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
rpc@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Verhütung
P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kon- taktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anru- fen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
[3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
Maleinsäureanhydrid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.