Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
920-750-0/64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
>=25-<50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-05
Produktidentifikator
SikaGard ‐6440
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Oberflächenschutzsystem
Herstellername
Tüffenwies 16
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
EHS@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktart : Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmalige Exposition, Kategorie 3, verursachen. Zentralnervensystem Chronische aquatische Toxizität, H411: Giftig für Wasserorganismen, mit Kategorie 2 langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende : EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
920-750-0 Kohlenwasserstoffe C7-C9, n-Alkane, Isoalkane, zyklisch
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.