Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-041-4/102-60-3
Name der Chemikalie
N,N,N′,N′-tetrakis(2-hydroxypropyl)ethylenediamine
Konzentration
>=20-<25
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2026-09-17
Produktidentifikator
SikaForce -302 Komp. A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
+41(0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
rpc@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung
Sicherheitshinweise
oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan- gen.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.